Die Haftpflicht in der Yachtversicherung & Bootsversicherung
Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht von:- Skipper
- Crew
- und anderen mit der Bedienung berechtigten Personen für gegen Sie erhobene Ansprüche aus Anlass dieser Verrichtungen
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus:
- Ziehen von Wasserskiläufern, Schirmdrachenfliegern, Parasailern und anderen Wassersportgeräten
- Halten, Besitz und Mitführen eines Beibootes, sofern dies im Zusammenhang mit der Nutzung der Yacht geschieht
- Gebrauch eines für das versicherte Fahrzeug benötigten, nicht versicherungspflichtigen Trailers
Der Geltungsbereich versteht sich analog des Fahrtgebietes der bestehenden Kasko-Versicherung im MARTENS &PRAHL | Yacht-Cover.
Deckungssummen
Es besteht individuell die Wahlmöglichkeit zwischen Deckungssummen von EUR 4 Mio, EUR 5 Mio und EUR 15 Mio für Personen- und Sachschäden.
Vermögensschäden sind mitversichert bis EUR 200.000,- je Schadenfall.
Mietsachschäden sind mitversichert bis EUR 200.000,- je Schadenfall mit einer Selbstbeteiligung von EUR 250,-.
Gewässerschäden
Für eingetretene Schäden durch Verunreinigung von Gewässer und Erdreich besteht Versicherungsschutz.
Urlaubsdeckung Charter
Das Chartern oder Leihen eines Bootes, welches dem versicherten Objekt entspricht, ist im Rahmen des Vertrages bis zu 4 Wochen im Jahr beitragsfrei mitversichert.

