Die Highlights im YACHT-COVER für die Yachtversicherung & Bootsversicherung
Der MARTENS & PRAHL | YACHT-COVER mit klaren Regelungen und eindeutigen Definitionen garantiert Ihnen Sicherheit durch hochwertigen und praxisgerechten Versicherungsschutz, individuelle Beratung und eine professionelle Schadenabwicklung. Voraussetzungen für eine erstklassige Deckung.Kasko- Yachtversicherung & Bootsversicherung Gegenstand der Versicherung
Versichert ist die Yacht inkl. Inventar, Ausrüstung, Zubehör.
Beiboot mit Außenborder, Trailer, Außenborder als Hauptantrieb bzw. Hilfsmotoren können mit gesonderter Versicherungssumme im Antrag deklariert werden und sind dann ebenso umfassend versichert wie die Yacht.
Vorsorge bei Persönlichen Effekten
Persönliche Effekten sind Gegenstände zum persönlichen Gebrauch an Bord (z.B. Unterhaltungselektronik) und vorsorglich mit 3 % der Gesamtversicherungssumme, maximal jedoch bis zu EUR 5.000,-, mitversichert. Persönliche Effekten sowie Fahrräder, deren Einzelwert 500,- EUR übersteigt, können ebenfalls separat mitversichert werden.
Allgefahrendeckung
Eine Allgefahrendeckung bietet Schutz gegen ALLE Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber einer Einzelgefahrendeckung, in der die versicherten Gefahren einzeln benannt sein müssen. Darüber hinaus gilt in der Allgefahrendeckung die Umkehr der Beweislast, d.h. nicht der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass der eingetretene Schaden unter die versicherten Gefahren fällt, sondern der Versicherer, dass der Schaden nicht in der Allgefahrendeckung enthalten ist.
Feste Taxe
Die vereinbarte Versicherungssumme wird als „Feste Taxe“ im Falle eines Totalverlustes ersetzt. Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.
Abzüge Neu für Alt
Im Teilschadenfall werden Schäden ohne Abzüge „Neu für Alt“ ersetzt.
Großes Fahrtgebiet
Das vereinbarte Fahrtgebiet erstreckt sich auf Europäische Binnengewässer, Ostsee, Nordsee gem. Ziff. 2 MPYKB 2008. Für Aufenthalte im Bereich Mittelmeer, Dardanellen, Schwarzes Meer gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von
1% der Gesamt-Versicherungssumme, max. EUR 2.500,-. Eine gesonderte Prämie fällt nicht an. Erweiterungen auf andere Fahrtgebiete sind nach Absprache möglich.
Schadenfreiheitsregelung
Es reduziert sich die Selbstbeteiligung gem. der vereinbarten Staffel um 1/3 pro Versicherungsjahr. Nach dem 3. Jahr
ohne Schaden fällt keine Selbstbeteiligung mehr an. Der Selbstbehalt für das Mittelmeer bleibt hiervon ausgenommen.
Bergung, Wrackbeseitigung, Entsorgung
Die Kosten für Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung werden bedingungsgemäß neben der Versicherungssumme ersetzt.
Regattarisiko
Die Teilnahme an Wettfahrten im Vereinssport ist mitversichert.
Transporte
Innerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes sind Land-, Fähr-, und Seetransporte gedeckt.
Winterlager, Kranen und Slippen
Es besteht Versicherungsschutz ganzjährig, sowohl an Land, als auch im Wasser. Das Anlandnehmen und Zuwasserlassen ist mitversichert. Vorübergehend von Bord genommene Gegenstände bleiben weiterhin gedeckt.
Konstruktions- und Materialfehler
Folgeschäden von Konstruktions- Fabrikations- und Materialfehler sind mitversichert.
Hilfeleistungen
Es besteht Versicherungsschutz, wenn bei geleisteter Hilfestellung während einer akuten Notlage mit Gefahr für Leib und Leben ein Schaden am Wassersportfahrzeug entsteht.
Keine Selbstbeteiligung
Bei Totalverlust, bei Schäden an Persönlichen Effekten, bei Schäden durch: Kollision am stillliegenden Schiff verursacht durch Dritte, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl sowie bei Schäden infolge Hilfeleistung während einer akuten Notlage entfällt die Selbstbeteiligung.
Übernachtungs- und Rückreisekosten
Bei Unbewohnbarkeit der Yacht nach einem versicherten Ereignis werden die Kosten für Übernachtung bzw. Rückreise zum Heimatort bis EUR 250,- pro Person, maximal EUR 2.000,- für die Crew, ersetzt.
Haftpflicht - Yachtversicherung & Bootsversicherung Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht von:
- Skipper
- Crew
- und anderen mit der Bedienung berechtigten Personen für gegen Sie erhobene Ansprüche aus Anlass dieser Verrichtungen
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus:
- Ziehen von Wasserskiläufern, Schirmdrachenfliegern, Parasailern und anderen Wassersportgeräten
- Halten, Besitz und Mitführen eines Beibootes, sofern dies im Zusammenhang mit der Nutzung der Yacht geschieht
- Gebrauch eines für das versicherte Fahrzeug benötigten, nicht versicherungspflichtigen Trailers
Der Geltungsbereich versteht sich analog des Fahrtgebietes der bestehenden Kasko-Versicherung im MARTENS &PRAHL | Yacht-Cover.
Deckungssummen
Es besteht individuell die Wahlmöglichkeit zwischen Deckungssummen von EUR 4 Mio, EUR 5 Mio und EUR 15 Mio für Personen- und Sachschäden.
Vermögensschäden sind mitversichert bis EUR 200.000,- je Schadenfall.
Mietsachschäden sind mitversichert bis EUR 200.000,- je Schadenfall mit einer Selbstbeteiligung von EUR 250,-.
Gewässerschäden
Für eingetretene Schäden durch Verunreinigung von Gewässer und Erdreich besteht Versicherungsschutz.
Urlaubsdeckung Charter
Das Chartern oder Leihen eines Bootes, welches dem versicherten Objekt entspricht, ist im Rahmen des Vertrages bis zu 4 Wochen im Jahr beitragsfrei mitversichert.
Insassenunfall Unfälle an Bord der Yacht
Es besteht Versicherungsschutz für Unfälle an Bord mit Folge von Tod oder Invalidität für alle berechtigen Insassen der Yacht. Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Insassen mit ausschließlich privatem Interesse, unabhängig davon, ob eine Haftung besteht. Das an und von Bord gehen ist mitversichert.
Außerhalb des Fahrzeuges besteht Versicherungsschutz an Land
- beim Vertäuen der Yacht
- in den Hafengebieten bei der Erledigung von Formalitäten, die mit der versicherten Yacht in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Es werden verschiedene Versicherungssummenvarianten angeboten. Im Falle eines Unfalls wird die gewählte Summenkombination auf die Anzahl der sich zum Zeitpunkt des Unfalls an Bord befindlichen, berechtigten Personen aufgeteilt.
Service im Schadenfall Unsere Partner AXA und esa EuroShip - ein Unternehmen der Allianz - verfügen über ein Netz von Kontakten, die im versicherten Fahrtgebiet im Falle eines Falles zur Verfügung stehen - damit sichergestellt ist, dass Reparaturen schnell und fachmännisch ausgeführt werden.
Helpline und Assistanceleistungen Die esa-Helpline steht allen Versicherungsnehmern des MARTENS & PRAHL | Yacht-Cover täglich, rund um die Uhr zur Verfügung. Bei Bedarf leiten Spezialisten der esa EuroShip schnell und kompetent die notwendigen Sofortmaßnahmen ein.
Außerdem stehen mit der esa-Helpline umfangreiche Zusatzleistungen, eine Reiseassistance sowie ein Gesundheitsservice zur Verfügung, die auch unabhängig von der Yacht genutzt werden können. Nähere Informationen sind den Nutzungsbedingungen zu entnehmen.
Versicherer des MARTENS & PRAHL | YACHT-COVER ist die AXA Versicherung AG und die
esa - Ein Unternehmen der Allianz -

