Yachtversicherung und Bootsversicherung von MARTENS & PRAHL - Die Versicherungsmakler
YACHT-COVER - Yachtversicherung und Bootsversicherung
YACHT-COVER - Yachtversicherung und Bootsversicherung
YACHT-COVER


Die Kasko in der Yachtversicherung & Bootsversicherung

Gegenstand der Versicherung
Versichert ist die Yacht inkl. Inventar, Ausrüstung, Zubehör.
Beiboot mit Außenborder, Trailer, Außenborder als Hauptantrieb bzw. Hilfsmotoren können mit gesonderter Versicherungssumme im Antrag deklariert werden und sind dann ebenso umfassend versichert wie die Yacht.

Vorsorge bei Persönlichen Effekten

Persönliche Effekten sind Gegenstände zum persönlichen Gebrauch an Bord (z.B. Unterhaltungselektronik) und vorsorglich mit 3 % der Gesamtversicherungssumme, maximal jedoch bis zu EUR 5.000,-, mitversichert. Persönliche Effekten sowie Fahrräder, deren Einzelwert 500,- EUR übersteigt, können ebenfalls separat mitversichert werden.

Allgefahrendeckung
Eine Allgefahrendeckung bietet Schutz gegen ALLE Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber einer Einzelgefahrendeckung, in der die versicherten Gefahren einzeln benannt sein müssen. Darüber hinaus gilt in der Allgefahrendeckung die Umkehr der Beweislast, d.h. nicht der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass der eingetretene Schaden unter die versicherten Gefahren fällt, sondern der Versicherer, dass der Schaden nicht in der Allgefahrendeckung enthalten ist.

Feste Taxe
Die vereinbarte Versicherungssumme wird als „Feste Taxe“ im Falle eines Totalverlustes ersetzt. Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.

Abzüge Neu für Alt
Im Teilschadenfall werden Schäden ohne Abzüge „Neu für Alt“ ersetzt.

Großes Fahrtgebiet
Das vereinbarte Fahrtgebiet erstreckt sich auf Europäische Binnengewässer, Ostsee, Nordsee gem. Ziff. 2 MPYKB 2008. Für Aufenthalte im Bereich Mittelmeer, Dardanellen, Schwarzes Meer gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von
1% der Gesamt-Versicherungssumme, max. EUR 2.500,-. Eine gesonderte Prämie fällt nicht an. Erweiterungen auf andere Fahrtgebiete sind nach Absprache möglich.

Schadenfreiheitsregelung
Es reduziert sich die Selbstbeteiligung gem. der vereinbarten Staffel um 1/3 pro Versicherungsjahr. Nach dem 3. Jahr
ohne Schaden fällt keine Selbstbeteiligung mehr an. Der Selbstbehalt für das Mittelmeer bleibt hiervon ausgenommen.

Bergung, Wrackbeseitigung, Entsorgung

Die Kosten für Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung werden bedingungsgemäß neben der Versicherungssumme ersetzt.

Regattarisiko
Die Teilnahme an Wettfahrten im Vereinssport ist mitversichert.

Transporte
Innerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes sind Land-, Fähr-, und Seetransporte gedeckt.

Winterlager, Kranen und Slippen
Es besteht Versicherungsschutz ganzjährig, sowohl an Land, als auch im Wasser. Das Anlandnehmen und Zuwasserlassen ist mitversichert. Vorübergehend von Bord genommene Gegenstände bleiben weiterhin gedeckt.

Konstruktions- und Materialfehler
Folgeschäden von Konstruktions- Fabrikations- und Materialfehler sind mitversichert.

Hilfeleistungen
Es besteht Versicherungsschutz, wenn bei geleisteter Hilfestellung während einer akuten Notlage mit Gefahr für Leib und Leben ein Schaden am Wassersportfahrzeug entsteht.

Keine Selbstbeteiligung
Bei Totalverlust, bei Schäden an Persönlichen Effekten, bei Schäden durch: Kollision am stillliegenden Schiff verursacht durch Dritte, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl sowie bei Schäden infolge Hilfeleistung während einer akuten Notlage entfällt die Selbstbeteiligung.

Übernachtungs- und Rückreisekosten
Bei Unbewohnbarkeit der Yacht nach einem versicherten Ereignis werden die Kosten für Übernachtung bzw. Rückreise zum Heimatort bis EUR 250,- pro Person, maximal EUR 2.000,- für die Crew, ersetzt.